Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsumfang

Die Kursinhalte entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung des Programms. Alle Angaben zu den Kursen sind ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten. Bei Änderungen werden Sie von uns benachrichtigt.

2. Anmeldeverfahren

Sie können sich schriftlich, das heißt
- unter Verwendung des vorgedruckten Anmeldeformulars, welches Sie in unserem Programmheft finden,
- per Fax unter Verwendung des vorgedruckten Anmeldeformulars (0 41 41) 40 99 25
- per Internetbuchung durch unser elektronisches Anmeldeformular unter www.vhs-stade.de oder
- persönlich in der Geschäftsstelle Wallstraße 17, 21682 Stade,
anmelden.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Nach Semesterbeginn nehmen auch die Dozenten Anmeldungen entgegen, sofern noch Plätze frei sind.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung des im Programmheft abgedruckten Preises.
Bei einigen Kursen gelten Staffelpreise je nach Anzahl der Teilnehmenden im Kurs. Diese sind besonders ausgewiesen. Die Höhe des Preises richtet sich nach der Teilnehmerzahl: Staffelpreis I: bei 4 – 6 Teilnehmenden (TN), Staffelpreis II: ab 7 Teilnehmenden (TN).
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie verbindlich den Staffelpreis I. Melden sich mindestens 7 Personen an, gilt automatisch der günstigere Staffelpreis II. Es gilt der Staffelpreis des Anmeldestandes des ersten Kurstages.

3. Zahlungsweise

Mit der Anmeldung werden die Kursgebühren fällig. Die bargeldlose Bezahlung ist grundsätzlich nur im Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Sollte uns noch kein SEPA-Mandat von Ihnen vorliegen, wird dieses zu Beginn des Kurses zur Unterschrift vorgelegt.
Eine Barzahlung ist nur bei persönlicher Anmeldung in der Geschäftsstelle Stade oder einer Außenstelle möglich.

4. Ermäßigungen

Folgende Personen können eine Ermäßigung beantragen:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gegen Vorlage des jeweiligen Bescheides (50 Prozent). Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn die Voraussetzung durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen wird. Die Kursgebühr beinhaltet € 5,00 Einschreibgebühr.
Einschreib-, Prüfungs-, Sach-, Material- und Verpflegungskosten in dem Entgelt sind grundsätzlich von der Ermäßigung ausgeschlossen. Bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe gilt die höchste Ermäßigung nach dieser Regel. Die Addition mehrerer Ermäßigungsberechtigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungsregelung gilt nicht für Lehrgänge, Einzel-, Sonder- und Kooperationsveranstaltungen und auch nicht für jene Kurse, die in ihrem Ankündigungstext ausdrücklich von einer Ermäßigungsregelung ausgenommen worden sind.
Alle Ermäßigungen können nur in der VHS-Geschäftsstelle beantragt und bewilligt werden. Ermäßigungen werden nicht nachträglich gewährt.

5. Findet mein Kurs statt?

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Wenn der Kurs stattfindet und noch nicht belegt ist, gelten Sie als Teilnehmer. Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung. Wir informieren Sie nur gesondert, wenn der gewünschte Kurs bereits belegt ist oder nicht stattfindet.
Die VHS kann einen Kurs kurzfristig absetzen, z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Dozenten. In der Regel kommt ein Kurs nur zustande, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer(innen) angemeldet haben; bei Kursen, die als Kleingruppe angekündigt sind, bei mindestens 7 Teilnehmer(innen).
Daher ist es möglich, dass ein Kurs abgesetzt wird, obwohl die Kursgebühr bereits gezahlt worden ist.
Wir benachrichtigen Sie dann umgehend und erstatten die gezahlten Kursgebühren. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung, wenn die Einzahlung per Lastschrift vorgenommen worden ist. Bei Bareinzahlung erfolgt die Rückzahlung in der Regel per Verrechnungsscheck oder ausnahmsweise durch Barauszahlung.

6. Datenschutz

Ihre Angaben bei der Kursanmeldung werden bei der VHS Stade elektronisch gespeichert und ausschließlich für interne Verwaltungszwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

7. Haftung

Wir bitten Sie, auf Ihre persönlichen Gegenstände im Rahmen der Kursteilnahme zu achten. Die Haftung der VHS für Personenschäden ist auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt. Für sonstige Schäden ist die Haftung der VHS auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die VHS hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte aller gelinkten Internetseiten (Homepages) haben. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Internetseiten, auf die unsere Internetseiten verweisen und machen uns die Inhalte der gelinkten Internetseiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Internetseite existierenden Links. Ferner übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche und tatsächliche Richtigkeit der gelinkten Internetseiten.

8. Lehrplanänderungen

Der Wechsel von Unterrichtsorten, der Ersatz von Dozentinnen oder Dozenten und zeitliche Verschiebungen bleiben der VHS vorbehalten. Sie werden darüber kurzfristig benachrichtigt.

9. Abmeldung

Unabhängig von der Ausübung des Widerrufsrechts bietet die VHS Ihnen die Möglichkeit, sich von einem Kurs abzumelden. Abmelden können Sie sich nur schriftlich (Brief, Telefax, E-Mail) und mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn bei der VHS-Geschäftsstelle. Wir erstatten die Kursgebühr abzüglich der Einschreibgebühr von € 5,00.
Bitte beachten Sie, dass das Fernbleiben vom Kurs nicht als Abmeldung gilt.

10. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt bedeutet „das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.“

Höhere Gewalt liegt vor beispielsweise  bei Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben.

Die betroffene Partei muss jedoch nachweisen, dass

- dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,

- das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,

- die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Die Frist für die Erfüllung des Vertrages verlängert sich um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt; die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbeschadet.

Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 1), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.