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242-7150I Integrationskurse

Keine Anmeldung möglich

Beginn , , - Uhr
Kursgebühr 0,00 €
Dauer
Kursleitung Dozententeam

Im Integrationskurs lernen Migrant*innen die Deutsche Sprache bis zum Sprachniveau B1 (Modul 1 - 6) und im sog. "Orientierungskurs" Grundsätzliches über Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands (Modul 7)

Die Kurse finden bei uns meist 4 x pro Woche entweder am Vormittag (08:45 - 12:00 Uhr) oder am Nachmittag (14:15 - 17:30 Uhr) statt. Sie führen zum Sprachniveau B1 und schließen grundsätzlich bei allen Kursträgern mit den Prüfungen "Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)" und "Leben in Deutschland (LiD)" ab.

Für die Teilnahme ist eine "Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs" erforderlich.
Diese Berechtigung können Sie bekommen:
- von der Ausländerbehörde, sobald Sie dort eine Aufenthaltserlaubnis bekommen
- vom Jobcenter, wenn Sie dort Leistungen beziehen und nicht aus der EU kommen
- auf Antrag beim BAMF, wenn Sie aus der EU kommen
- Asylbewerber und Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung nur unter bestimmten Voraussetzungen z. B. beim Sozialamt oder auf Antrag beim BAMF.

Teilnehme*rinnen mit einem Berechtigungsschein der Ausländerbehörde oder des BAMF können für einen Kostenbeitrag von EUR 229,00/Modul teilnehmen. Bei Bezug von Sozialleistungen kann die Befreiung von der Zahlung dieses Eigenbeitrags beantragt werden.
Für Teilnehmer*innen mit einem Berechtigungsschein des Jobcenters, des Sozialamtes oder des Bundesverwaltungamtes ist die Teilnahme kostenlos.
Teilnehmer*innen, die keinen Kostenbeitrag zahlen müssen, können unter bestimmten Bedingungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Weitere Personen, die keine Förderung nach dem Zuwanderungsgesetz erhalten (wie z. B. ausländische Gäste, Au-Pairs oder Asylbewerber ohne Berechtigung), können als Selbstzahler nur teilnehmen, soweit Kursplätze nicht von zugelassenen Teilnehmer*innen in Anspruch genommen werden (Kursgebühr: 458,00/Modul; emäßigt € 229,00).

Das Anmeldeverfahren ist vom BAMF festgelegt. Alle Teilnehmer*innen müssen nach Vorlage der Berechtigung/Verpflichtung (im Original) zuerst einen Einstufungstest absolvieren. Das Ergebnis entscheidet über die Zuweisung zum geeigneten Kurs und über das Einstiegsmodul. Danach können wir Sie auf die Wartelisten für den passenden Kurs aufnehmen.

Einen Service-Termin zur Anmeldung zum Integrationskurs erhalten Sie auf dieser Internet-Seite unter dem Stichwort "Service-Termine".



Dies ist ein Text, der Ihnen Informationen zu den Integrationskursen gibt. Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie auch in diesem Text.
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